Zu 100% grundgesetzkonform soll laut Schäuble das BKA-Gesetz sein, welches heute im Bundestag verabschiedet wurde. Daran gibt es berechtigte Zweifel und es wird wohl auch hier wieder einmal das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in seine Schranken weisen müssen. Man sollte meinen, dies sollte eher der Ausnahmefall sein, jedoch wird dies mehr und mehr zum Regelfall.
Reichlich amüsant finde ich, dass Schäuble seinen Kritikern eine “Verunsicherung der Bürger” vorwirft, obwohl doch er selbst mit seinen abstrusen terroristischen Bedrohungsszenarien für eine fortwährende Verunsicherung sorgen will. Schließlich muss das Killerargument Terrorbedrohung als Begründung für jedes seiner Ermä Sicherheitsgesetze herhalten. Ich will ja gar nicht bezweifeln, dass Deutschland Ziel terroristischer Anschläge werden kann, was ich jedoch sehr stark anzweifle, ist die Wirksamkeit der Gesetze. Außerdem hat Schäuble ja selbst erkannt, dass die Landespolizei die Befugnisse, welche das BKA bekommen soll, schon lange hat und deshalb empfinde ich dieses beharren auf der Notwendigkeit des BKA-Gesetzes als Infragestellung der Kompetenz der Landespolizei, was aber diese wirklich nicht verdient hat.
Liest man sich die aktuelle Berichterstattung durch, merkt man erst mit welch einer unerträglichen Ignoranz und Selbstüberzeugung er jegliche Kritik an sich abprallen läßt.
Es wird langsam wirklich Zeit, dass dieser Mann in seiner Verbohrtheit gestoppt wird, bevor die Schäden am Rechtsstaat irreparabel sind.
PS: Wer wissen will, wie welcher Abgeordneter abgestimmt hat, sollte sich mal das ZDF-Parlameter ansehen.
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Tags: BKA, BKA-Gesetz, Schäuble
Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 12. November 2008 um 21:18 Uhr veröffentlicht und wurde unter Politisches abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.