Wie gestern in allen Nachrichten zu hören war, soll demnächst das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist.
Es war für mich absehbar, dass nun manche versuchen, diese Frage zu einem Ost/West-Konflikt hoch zu puschen. Dabei ist der Begriff Solidaritätszuschlag im Grunde genommen purer Euphemismus. Dass der Soli nicht zweckgebunden ist und auch in den neuen Bundesländern zu zahlen ist, deutet ja eigentlich schon ziemlich deutlich darauf hin. Der Soli war von Anfang an nur eine Steuererhöhung, die man aber aus opportunistischen Gründen nicht so nennen wollte. Außderdem konnte man Kritikern, wie auch es auch jetzt wieder geschieht, mangelnde Solidarität vorhalten. Zudem eignete sich diese Form der Sonderabgabe, um den Störfaktor Bundesrat aus dem Gesetzgebungsverfahren raus zuhalten.
Lt. Wikipedia werden seit 2003 jährlich ca. 75 Mrd. € für den Aufbau Ost verwendet. Die Einnahmen aus dem Soli lagen dagegen zuletzt bei ca. 12 Mrd. €. Da also sowieso schon der größte Teil der Kosten für den Aufbau Ost mit normalen Steuereinnahmen bezahlt wird, kann man die Fortführung des Projekts Aufbau Ost kaum von der Verfassungsmäßigkeit des Soli abhängig machen.
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Tags: Aufbau Ost, Bundesverfassungsgericht, Euphemismus, Solidaritätszuschlag, Steuererhöhung
Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 26. November 2009 um 11:42 Uhr veröffentlicht und wurde unter Alles Mögliche abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.