Die Vorratsdatenspeicherung ist vorläufig vom Tisch. Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Gesetzgebung dazu für nichtig erklärt. Aber das ist ja inzwischen keine Neuigkeit mehr.
Jetzt kommt aber doch tatsächlich ein Abgeordneter der schwarzen Pest und sagt, wir könnten uns einen monatelangen rechtsfreien Raum nicht leisten. Ja, genau, das Argument mit dem RECHTSFREIE RAUM mal wieder! Hält er uns vielleicht alle für Schwerverbrecher, oder wieso glaubt der, dass Jeder von uns überwacht werden muss? Und selbstverständlich muss auch wieder die Sauerland-Gruppe herhalten.
Wenn ich dann lese, dass die Polizei in 2/3 ihrer Fälle auf die Vorratsdaten angewiesen sein soll, bekomme ich den Eindruck die VDS ist für die Polizeiarbeit das selbe, wie Wikipedia für den Qualitätsjournalismus, ein inadäquater Ersatz für echte Recherche.
Vielleicht wäre Deutschland jetzt nicht am Rande der Apokalypse, wenn unsere Haushaltspolitiker die Beamten im Allgemeinen, und die Polizei im Besonderen, nicht als reinen Kostenfaktor, als Stolperstein auf dem Weg zum ausgeglichenen Haushalt, sehen würden. Man darf nicht vergessen, dass es die Verwaltungen und der öffentliche Dienst sind, welche die immer mehr zunehmende Gesetzesflut letztendlich umsetzen muss, denn ansonsten wären diese Gesetze das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
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Tags: Bundesverfassungsgericht, Qualitätsjournalismus, Rechtsfreier Raum, Sauerland-Gruppe, schwarze Pest, VDS, Vorratsdatenspeicherung, Wikipedia
Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 3. März 2010 um 21:47 Uhr veröffentlicht und wurde unter Alles Mögliche abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.