Die Hausdurchsuchung wegen einer Verlinkung auf eine Verlinkung auf eine… war laut dem LG Karlsruhe rechtmäßig. Wörtlich heißt es: Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind. Also [...]
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